AGB Kurzversion

  • vor Behandungsbeginn
    • Sehr gerne bin ich per Telefon, SMS oder e-mail für Sie erreichbar, um einen Termin zu vereinbaren. Vor der ersten physiotherapeutischen Einheit bitte eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie einholen, auf welcher eine Zuweisungsdiagnose vermerkt ist. Eine chefärztliche Bewilligung ist aktuell ausschließlich bei der SVS erforderlich.
    • Für präventive Leistungen ist keine Verordnung erforderlich, diese dürfen allerdings nur für “Gesunde” erbracht werden.


  • Ablauf der Therapie
    • Bitte aktuelle Befunde mitbringen
    • Kommen Sie in bequemer Alltagskleidung, die Untersuchung findet in der Regel in Unterwäsche statt.
    • Die erste Behandlung besteht aus folgenden Schritten:
      • Anamnese
      • körperliche Untersuchung
      • Erstellung eines gemeinsamen Behandlungspfades
        • Ihr Mitwirken ist im Physiotherapeutischen Prozess unerlässlich.


  • Kosten der Behandlung
    • 30 Minuten Physiotherapie 70€
    • 45 Minuten Physiotherapie 105€
    • 60 Minuten Physiotherapie 140€
    • Hausbesuch Zuschlag 40€


  • Die Sozialversicherungsträger leisten einen teilweisen Rückersatz oder einen satzungsmäßigen Kostenzuschuss
    • ÖGK: 80% des Vertragspartnertarifes
    • BVAEB: Vertragstarif abzüglich 10% Behandlungsbeitrag
    • SVS: Vertragstarif abzüglich 20% Kostenanteil (Bonussystem 5%)
  • Einreichung bei Krankenversicherungsträger
    • Um per Post oder online einreichen zu können, benötigen Sie:
      • Verordnungsschein
      • Honorarnote
      • Zahlungsbestätigung
      • Terminabsage
    • Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, bitte spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin telefonisch, per SMS oder e-mail mitzuteilen, da, medizinische Notfälle ausgeschlossen, ein Ausfallshonorar zu stellen ist. Dieses kann nicht beim Krankenversicherungsträgern geltend gemacht werden.


  • Ende der Behandlung
    • Die Behandlungsserie endet üblicherweise im Einvernehmen, mit Ihrer Eigenkompetenz im Alltag zu Recht zu kommen. Es besteht jedoch von beiden Seiten die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen vorzeitig abzubrechen.


  • Datenschutz und Schweigepflicht
    • In der Physiotherapie gilt die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht.
    • Für die Behandlungsoptimierung ausgenommen ist die behandlungsbezogene Kommunikation mit der ärztlichen Zuweisungsperson. Dies wird jedoch im Bedarfsfall mit Ihnen persönlich abgesprochen.


  • Haftungsausschluss
    • Für Schäden oder Verlust an, von Patient:innen/Klient:innen in die Praxis, mitgebrachten Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung.